Alle Karawanen, die an einem Handelsposten eines besetzten Allianz-Territoriums vorbeiziehen, müssen eine Zollgebühr an die entsprechende Allianz zahlen. Beim Handeln wird ebenfalls ein bestimmter Prozentsatz an Handelssteuer eingerechnet. Zollgebühren und Handelssteuern werden jeweils an den Allianz-Tresor weitergeleitet und sind somit Teil des allgemeinen Allianz-Vermögens.